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Sachssenspiegel/ Corrigirt auffs new/ Nach dem Inhalt der Alten/ Waren/ Corrigirten Exemplarn und Texten. Bearbeitet von Johannes Gigas. Gedruckt Leipzig, 1539.

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Museum "Otto Ludwig" Eisfeld
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Sachssenspiegel/ Corrigirt auffs new/ Nach dem Inhalt der Alten/ Waren/ Corrigirten Exemplarn und Texten. Bearbeitet von Johannes Gigas. Gedruckt Leipzig, 1539.

Detailansicht.-----.Der Sachsenspiegel, eines der ersten Prosawerke in deutscher Sprache, gilt als bedeutendes Zeugnis für die beginnende Vereinheitlichung der deutschen (mittelniederdeutschen) Schriftsprache. Obgleich nur private Sammlung und Aufzeichnung des sächsischen Gewohnheitsrechts, gewann der Sachsenspiegel bald derartigen Einfluss, dass er namentlich im sächsischen bzw. norddeutschen Raum bis weit in die Neuzeit hinein eine wichtige Grundlage für die Rechtsanwendung und Rechtsprechung war. Vor allem durch die zahlreichen Glossen - die teilweise Gerichten als Hilfswerk dienten - wurde der Sachsenspiegel kommentiert (z. B. vom brandenburgischen Hofrichter Johann von Buch Anfang des 14. Jahrhunderts). Die große Wirklichkeitsnähe (erprobtes und bewährtes Recht) verhalf der Rechtssammlung zu hoher Akzeptanz, die sich dadurch relativ schnell über weite Landstriche von den Niederlanden bis in das Baltikum ausbreitete. Der Sachsenspiegel wurde schnell Vorbild für weitere Rechtsbücher, wie für den Augsburger Sachsenspiegel, den Deutschenspiegel, den Schwabenspiegel und unter anderem für zahlreiche polnische Drucke sowie für das Meißener Rechtsbuch. Seine Verbreitung wurde besonders im so genannten Magdeburger Recht durch die Stadtgründungen bei der Ostkolonialisierung gefördert, und die Verleihung von Stadtrechten nach diesem Vorbild bis weit in den osteuropäischen Raum (Polen, Böhmen, Slowakei, Baltikum, Weißrussland, Ukraine) hinein...Der Sachsenspiegel galt in Preußen bis zum Allgemeinen Landrecht von 1794, in Sachsen bis 1865 (Einführung des Sächsischen BGB), in Holstein, Anhalt und Thüringen als subsidiäre Rechtsquelle bis zur Ablösung durch das BGB 1900. Das Lehnrecht erlosch in Preußen erst 1850. Privatrechtlich beriefen sich Richter des Reichsgerichts in Einzelfällen auch noch nach 1900 auf den Sachsenspiegel.[4] Heute ist kein Gericht mehr auf den Sachsenspiegel angewiesen...Der Sachsenspiegel beeinflusste Mittel-, Ost- und Südo

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Buch, Schriftgut, Staat, Gesetz

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