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Monopolpachtvertrag über den Verkauf von Linsenbrei

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Friedrich-Schiller-Universität: Orientalische Sammlungen und Papyri
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Monopolpachtvertrag über den Verkauf von Linsenbrei [verso]

Der größte Teil der Jenaer Papyrussammlung besteht aus dokumentarischen Papyri, die wertvolle Einblicke in das alltägliche Leben im antiken Ägypten geben können. Die Mehrheit dieser Dokumente lässt sich in die ptolemäische Zeit datieren, d.h. in die letzten drei Jahrhunderte vor der Zeitenwende. Aus dieser Zeit stammt auch der hier vorgestellte, fast vollstndig erhaltene Vertrag, der im Jahre 247 v.Chr. geschlossen wurde: der Rinderhirt Chaiemnegois, Sohn des Pekas, pachtet von dem Oikonomos, einem Beamten der ptolemäischen Fiskalverwaltung, für das Dorf Sephtha im mittelägyptischen Oxyrhynchites das Alleinverkaufsrecht für das Grundnahrungsmittel Linsenbrei für ein Jahr und verpflichtet sich, einen monatlichen Pachtzins von drei Drachmen und drei Obolen in Silber zu bezahlen. Der Verkauf von Linsenbrei (wie auch vieler anderer Lebensmittel) war ein Monopol des ptolemäischen Staates, der dies jedoch nur teilweise selbst nutzte, sondern häufig zur Aus­übung an Privatleute verpachtete, wie dies auch hier geschehen ist. Der Pachtvertrag wurde in der Form einer Doppelurkunde verfasst. Dabei wurde Text des Vertrages zweimal auf ein Papyrusblatt geschrieben. Der obere Teil wurde zusammengerollt und versiegelt und diente der Sicherheit und Kontrolle, falls jemand dem sichtbaren unteren Text nicht Glauben schenken wollte. Chaiemnegois hat sich wahrscheinlich ein besseres Einkommen als in seinem eigentlichen Beruf als Rinderhirt versprochen, als er den Vertrag abgeschlossen hat. Dass sich auch der Staat ein lukratives Geschäft versprach, zeigt die Höhe des Pachtzinses, der immerhin dem Monatslohn eines Arbeiters in jener Zeit entsprach. Hinzu kommen die Sicherungsklauseln zugunsten des Staates, die den größeren Teil des Vertrages einnehmen. So verpflichtet sich Chaiemnegois, rückständige Forderungen anderthalbfach zu bezahlen und auch alle anderen etwa durch ihn verursachten finanziellen Einbußen des Staates auszugleichen. Leider wissen wir nicht, ob C

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