Auf der Vorderseite der anläßlich der Stiftungsgründung geprägten Medaille ist das Brustbild des Fürsten Günther Viktor von Schwarzburg-Rudolstadt (1852 - 1925) zu sehen. Ganz bewußt wurde mit dem Porträt, das ihn in Jagdbekleidung zeigt, auf seine Rolle beim Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik hingewiesen: Mit der Novemberrevolution war die politische Einflußnahme des Fürstenhauses auf das Schwarzburger Land beendet. Die eher eigenmächtige Erklärung Reichskanzlers Max von Baden (1867 - 1929) am 9. November 1918 über die Abdankung Kaiser Wilhelms II. (1859 - 1941) und die Ausrufung der Republik mit der Übergabe der Reichskanzlerschaft an Friedrich Ebert (1871 - 1925) stellten schließlich die entscheidende Zäsur dar. Letztlich zwang dieses Ereignis alle deutschen Regenten zum Rücktritt. Fürst Günther Viktor dankte als letzter deutscher Fürst am 23. November 1918 für Schwarzburg-Rudolstadt und am 25. November 1918 für Schwarzburg-Sondershausen ab - beide Fürstentümer hatte er seit 1909 in Personalunion regiert. Lediglich auf den Erhalt der Residenzen konnte er noch Einfluß nehmen. Das verdeutlicht auch das aus dem privaten Bereich gewählte Motiv, wofür eine Fotografie als Vorlage diente. Überdies gehörte die Jagd zu seinen Lieblingsbeschäftigungen. Daneben beschäftigte sich Günther Viktor intensiv mit Kunst, Kultur und Literatur. Als Student besuchte er in Leipzig Vorlesungen über Kunstgeschichte, dilettierte auf dem Gebiet der Malerei und besichtigte auf seinen Reisen Museen und Ausstellungen. So ist es nicht verwunderlich, daß Günther Viktor als Initiator der nach ihm benannten Stiftung das kulturelle Erbe seines Hauses erhalten wollte.
Die Rückseite der Medaille zeigt das Residenzschloß Heidecksburg von Südwesten, womit auf den Stiftungsort und die Herkunft des Stifters hingewiesen werden soll. Rudolstadt wurde Sitz der am 22. November 1918 gegründeten ›Günther-Stiftung‹, in die ein Teil des nicht unbeträchtlichen Vermögens an Immobilien und Kunstbesitz der Schwarzburger einging. »Zweck der Stiftung« war nach Punkt 1 der Verfassung die »dauernde Erhaltung des jetzigen Residenzschlosses [Schloß Heidecksburg] für öffentliche und gemeinnützige Unternehmen und Veranstaltungen, wie öffentliche Sammlungen und Ausstellungen aller Art, bei denen ein höheres Interesse der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes obwaltet.« Nach der Gründung des Landes Thüringen im Jahre 1920 erfolgte am 1. April 1923 die Übergabe des Stiftungsvermögens an das Land und damit gleichzeitig die Übertragung der Aufgaben, die vorher der Stiftung oblagen. [Doreen Winker]
Signatur unten am Ärmel ›oertel berlin‹
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