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Sterbeurkunde

"Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie Ort und Zeitpunkt des Todes. Die Sterbeurkunde wird in Deutschland von den Standesämtern ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind die Eintragungen im Sterberegister (bis zum 31. Dezember 2008 Sterbebuch) des Standesamtes." (Wikipedia 21.09.2012)

Die Sterbeurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die in Deutschland von dem Standesamt ausgestellt wird, bei dem das Sterberegister bezüglich der verstorbenen Person geführt wird. Grundlage für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind die Eintragungen im Sterberegister (bis zum 31. Dezember 2008 Sterbebuch) des Standesamtes. Sie hat demnach dieselbe Beweiskraft, wenn auch nicht denselben inhaltlichen Umfang, wie das Register selbst.

In die Sterbeurkunde werden gemäß § 60 des Personenstandsgesetzes aufgenommen: die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt sowie seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt)" - (Wikipedia (de) 26.08.2023)

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