museum-digitalthüringen
STRG + Y
de
GoetheStadtMuseum Ilmenau Der Ilmenauer Bergbau [IGS o.Inv.]
Zubußen-Quittung (GoetheStadtMuseum Ilmenau CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: GoetheStadtMuseum Ilmenau (CC BY-NC-SA)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Zubußen-Quittung

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Zubußen-Quittung für eine Nachzahlung auf den Ilmenauer Kux Nr. 630
Text: "Ein neuer Louisd’or oder Bier Laubthaler sind wegen des Ilmenauer Kuxes oder Bergtheils No. 630. zu dem in der Fünften Bergwerksnachricht am 1sten Julius d. J. ausgeschriebenen gewerkschaftlichen Nachtrage baar entrichtet worden, worüber hierdurch quittiert wird.
Weimar, den 30. Dec. 1791
Sr. Hochfürstl. Durchl. zu Sachsen-Weimar und Eisenach gnädigst verordnete Bergwerks-Commission."

Ein Kux bezeichnet den Anteil an einem Bergwerk, das als bergrechtliche Gewerkschaft betrieben wird. Ursprünglich waren Kuxe Bodenrechte an einem Bergwerk und wurden in einem Berggrundbuch eingetragen. Später ging man dazu über, Kuxe wie Inhaberaktien frei handelbar zu gestalten. Die Inhaber von Kuxen waren zur Zubuße verpflichtet, wenn die Gewerkschaft Kapital benötigte.

Material/Technik

Papier

GoetheStadtMuseum Ilmenau

Objekt aus: GoetheStadtMuseum Ilmenau

Das ehemalige Amtshaus gehört zu den ältesten historischen Gebäuden Ilmenaus. Nach Plänen des bedeutendsten Thüringer Barockbaumeisters Gottfried...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.